Mario Pulker: TAKEAWAY bleibt im Lockdown erlaubt!

Dominik Köhler

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Gastro News hat nachgefragt: Entgegen diverser, kürzlich veröffentlichter Medienberichte, bleibt das Takeaway-Geschäft auch im harten Lockdown erlaubt.

Das Takeaway Geschäft wird NICHT verboten! Auch nicht im harten Lockdown im Osten Österreichs, besser bekannt als Osterruhe. Entgegen unzähliger Medienberichte dürfen die heimischen Gastronominnen und Gastronomen auch in der Zeit von 01. bis 06. April, ihre Speisen zum Mitnehmen anbieten. „In der ersten Verordnung zur Osterruhe im Osten Österreichs, wurde das Takeaway Geschäft nicht angeführt, das stimmt. Das hat natürlich für massive Unsicherheiten gesorgt. Nachdem wir aber beim Gesundheitsministerium mit Nachdruck darauf aufmerksam gemacht haben, wurde dieser Missstand nun korrigiert. Damit sollte auch eine gewisse Entspannung in der Branche einkehren. Die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium hat das ganze Wochenende lang reibungslos funktioniert, das muss auch einmal gesagt werden. Und mit der Korrektur steht fest: Das Takeaway Geschäft darf weiter betrieben werden“, so Mario Pulker, Spartenobmann der Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich.

Nahversorger Gastronomie

Der Osten Österreichs wird rund um die Osterfeiertage in den Ruhezustand versetzt. Der Handel schließt erneut und auch die körpernahen Dienstleister müssen zusperren. Geöffnet bleiben nur Apotheken, der Lebensmittelhandel und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Die Gastronomie als Nahversorger ist ungemein wichtig für die Lebensqualität der Bevölkerung. Dazu zählt auch das Angebote der Gastronomen ihre Speisen zu Mitnehmen anzubieten. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Menschen gar nicht in der Lage sind täglich selbst zu kochen. Der Spartenobmann der Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich Mario Pulker, setzt sich ein weiteres Mal erfolgreich für die Branche ein und sorgt für Entspannung, nach diesem durchaus turbulenten Start in die neue Woche.