Geld für die Gastro: So funktioniert der Ausfallsbonus!

Dominik Köhler

Neu: Ausfallsbonus als Dauerlösung zur finanziellen Unterstützung ©iStock

Mit dem Ausfallsbonus wird eine dauerhafte Lösung zur finanziellen Unterstützung der Gastronomie und Hotellerie vorgestellt. Ziel ist es finanzielle Planungssicherheit zu geben und ein Massensterben der Betriebe zu verhindern.

Jetzt heißt es noch einmal Zähne zusammenbeißen. Die erneute Verlängerung des Lockdowns trifft die Gastronomie ein weiteres Mal schwer. „Das ist ein extrem frustrierender Zustand. Jetzt heißt es durchhalte und das Beste aus der Situation machen“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Um eine Insolvenzwelle zu verhindern wird in den kommenden Monaten finanzielle Unterstützung bereitgestellt. „Die Ziele heißen ´Retten´, ´Überbrücken´ und nach der Krise ´Herausfinanzieren´. Die geplanten Unterstützungsmaßnahmen sollen rasch und treffsicher greifen. Neben der Planungssicherheit durch die Wirtschaftshilfen soll auch die Kurzarbeit verlängert werden“, so Vizekanzler Werner Kogler.

Ausfallsbonus statt Umsatzersatz

Die Lösung heißt: „Ausfallsbonus“. „Mit dem Ausfallsbonus geben wir den Unternehmen finanzielle Planbarkeit bis zum Ende der Pandemie. Mit dieser zusätzlichen Hilfe können bis zu 30 Prozent des Umsatzes mit einem Deckel von 60.000 Euro pro Monat beantragt werden, je nach Betroffenheit des Unternehmens. Damit geben wir allen schwer getroffenen Unternehmen mehr Luft und Liquidität, nicht nur den geschlossenen Betrieben“, so Finanzminister Gernot Blümel. Der Ausfallsbonus wird bis zum Ende der Beschränkungen als vorläufig dauerhafte Unterstützung vorgestellt. Ob die Deckelung von 60.000 Euro auch für die großen Betriebe ausreichend sein wird bleibt abzuwarten.
Das sind die wichtigsten Fakten die Sie über den  Ausfallsbonus wissen müssen:

So funktioniert der Ausfallsbonus

  • Den Ausfallsbonus kann jedes Unternehmen beantragen, das mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus dem Jahr 2019 hat.
  • Mit der zusätzlichen Hilfe können bis zu 30 Prozent des Umsatzes pro Monat beantragt werden, je nach Betroffenheit des Unternehmens.
  • Es gibt eine finanzielle Deckelung von maximal 60.000 Euro.
  • Der Antrag wird über FinanzOnline eingebracht.
  • Der Antrag kann ab dem 16. Februar, für den Jänner 2021, gestellt werden.
  • Der Antrag kann monatlich, jeweils ab dem 16., bis zum Ende der Beschränkungen eingebracht werden.
  • Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls und besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.
  • Der Ausfallsbonus ist an den Fixkostenzuschuss mit einem Betrag von bis zu 800.000 Euro gebunden, daher herrscht die grundsätzliche Verpflichtung bis Jahresende einen solchen Antrag zu stellen.
  • Der Antrag für den Ausfallsbonus kann durch den Unternehmer selbst mit wenigen Klicks monatlich gestellt werden.
  • Die Überprüfung des Umsatzeinbruchs erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000–Antrags.
  • Der Härtefallfonds wird bis Juni verlängert.

Problem EU-Beihilfendeckel

Die Entscheidung über die Höhe von finanziellen Beihilfen in der Corona-Krise, kann in dem EU-Land Österreich nicht autark getroffen werden. EU-Richtlinien geben den Ton an und reglementieren auch hierzulande den Handlungsspielraum der zuständigen Akteure. Das Problem der Deckelung betrifft vor allem große Betriebe und Ketten. Österreich hat sich, laut Finanzminister Blümel, wiederholt für eine Anhebung der Deckelung eingesetzt. Als Teilerfolg präsentiert Blümel die Anhebung um 200.000 Euro. Die maximale Deckelung entspricht demnach nun 1. Million Euro. Zudem gibt es Gespräche auf europäischer Ebene hier noch eine deutliche höhere Grenze für Beihilfen zu ermöglichen.

Gastro News berichtet weiter über die Entwicklungen der Wirtschaftshilfen.

Quelle: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/

Quelle: https://www.bmf.gv.at