Corona-Pleite: Das Jia Restaurant steht vor dem Aus!

Dominik Köhler

Auch das neue Jahr wird für die heimische Gastronomie herausfordernd ©iStock

Gerade erst im neuen Jahr angekommen, knallt es wieder in der Wiener Gastroszene. Das Insolvenzverfahren des Jia Restaurants kündigt schwere Zeiten für die Branche an.

Das neue Jahr beginnt für die Gastronomie wie es geendet hat. Mit geschlossenen Türen und finanziellen Notständen. Und das Drama geht weiter. Ein erst kürzlich erschienener Bericht des AKV Europa (Alpenländischer Kreditorenverband) prognostiziert harte Zeiten für die Branche, im gerade erst angebrochenem Jahr 2021 (Gastro News berichtete). Jüngstes Opfer der Corona Pandemie ist die JJs Restaurant GmbH. Das Jia Restaurant in der Neustiftgasse 30, im 7. Wiener Gemeindebezirk könnte demnach schon bald aus der heimischen Gastrolandschaft verschwunden sein.

Chinesische Küche für daheim

Das im Jahr 2017 gegründete Restaurant ist für die authentische chinesische Küche bekannt und beliebt. Eine kulinarische Spezialisierung gab es keine. Serviert werden Gerichte die man aus China kennt und auch für den europäischen Magen gut verträglich sind. Insgesamt vier Angestellte kümmerten sich in der Zeit vor Corona um das Wohl der Gäste. Das Geschäft änderte sich mit Corona. Seit dem ersten Lockdown wurde auch im Jia Restaurant auf Take-Away und Lieferservice umgestellt. Leider nur mit mäßigem Erfolg, denn nun steht der Betrieb kurz vor der Schließung.

Gesamtforderung von rund 30.000 Euro

Die JJs Restaurant GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Handelsgericht Wien wurde deshalb ein Konkursverfahren eröffnet. Der Weg in die Insolvenz wird auf Umsatzrückgänge infolge der Covid19-Krise und den daraus resultierenden Problemen zurückgeführt. Gemäß den vorgelegten Unterlagen sind von diesem Insolvenzverfahren rund 20 Gläubiger mit Gesamtforderungen von ca. EUR 30.000,00 betroffen. Noch wurde kein Antrag auf Sanierung eingebracht. Ob ein solcher geplant ist, kann im Moment noch nicht gesagt werden und wird im Zuge des Verfahrens geklärt.

Quelle: AKV