„Warum nicht gleich so?“- Kolumne: Peter Dobcak

Nicole Porranzl

Peter Dobcak, Fachgruppenobmann der Gastronomie, Wirtschaftskammer Wien ©Culinarius

Für die Tourismusbranche war die vergangene Woche ebenso spannend, wie für die USA die Präsidentenwahl. Für Amerika ging es um einen neuen Präsidenten, für uns um das Überleben.

Wobei sich das alles angesichts des schrecklichen Attentats in Wien sowieso relativiert.

Mit der Verlautbarung des Lockdowns für Gastronomie und Hotellerie Samstag vor einer Woche, wurden auch weitreichende unterstützende Maßnahmen für die von der Sperre betroffenen Branchen angekündigt. Der Beginn des Lockdowns samt Ausgangssperre wurde für folgenden Dienstag, den 4. November 00:00 Uhr, angesetzt.

Der Bitte um längere Vorlaufzeit bis zur Sperre, da unsere Lager wegen der Martinigansl-Saison voll sind und wir Zeit brauchen um die Systeme herunterzufahren, wurde leider nicht entsprochen.

Bei den sprunghaft angestiegenen Fallzahlen war das auch nicht zu erwarten. So lag die Hoffnung bei einem diesmal großzügigen und raschen Hilfspaket, womöglich angelehnt an das deutsche Modell eines Umsatzersatzes.

Mit großer Spannung wurde die notwendige Verordnung für den Beginn des Lockdowns erwartet und kam, wieder einmal, nicht. Was kam waren hunderte Anrufe von verzweifelten Kolleginnen und Kollegen, mit welcher Unterstützung sie rechnen dürfen. Dass es ähnlich dem deutschen Modell sein würde war ziemlich rasch klar. Nun war die Unsicherheit besonders groß, ein Schwanken zwischen Bangen und Hoffen. Umsatzersatz klingt sehr vielversprechend, doch wie würden die Rahmenbedingungen aussehen? Die Erfahrung der letzten Monate hat gezeigt, dass völlig überzogene Bedingungen nicht nur zu enormen Verzögerungen geführt haben, sondern viele Betriebe zu überhaupt keiner adäquaten Unterstützung gekommen sind.

So waren die drängendsten Fragen, wie hoch der Umsatzersatz sei und was davon abgezogen würde:

  • Die anteilige Kurzarbeit?
  • Erträge aus Abholservice und Lieferung?
  • Der Wareneinsatz?
  • Ausbezahlter Härtefallfonds?
  • Erhaltene Fixkostenzuschüsse?
  • Etwaige Landesförderungen?
  • Erhaltene Überbrückungskredite?

In einer von Information gesteuerten Welt gibt es immer Teilwissen und damit kochte die Gerüchteküche auf höchster Stufe. Den Emotionen war kaum Einhalt zu bieten, von „Wahnsinn, wenn Sie mir den Kredit abziehen, dann bleibt nichts übrig.“ über „Ein Lieferservice rechnet sich gar nicht, wenn mir das vom Umsatzzuschuss abgezogen wird.“ bis zu „Typisch Regierung, sind wir ja gewohnt, groß ankündigen und dann wird alles wieder abgezogen.“

Letzten Freitag endlich die angekündigte Pressekonferenz und die ganz große Überraschung! Die Regierung hat Wort gehalten und ein Hilfspaket präsentiert, das die Bezeichnung Hilfspaket mehr als verdient. Keine von den oben genannten Punkten werden von den 80% Umsatzersatz abgezogen. Landesförderungen und 100% besicherte Überbrückungskredite verringern nur den maximal möglichen Förderbetrag von 800.000 Euro und da wird mit Brüssel verhandelt, diesen endlich auf die angestrebten 5 Mio. Euro anzuheben.

Ein Paket, das vielen Unternehmen für die kommenden Wochen das Überleben sichern wird. Ein Paket wo man aufrichtig „Danke“ sagen kann und sich nurmehr eine Frage stellt:

„Warum nicht gleich so?“ Wir alle hätten uns viele schlaflose Nächte und Nerven erspart.

Euer Peter Dobcak