Zweiter Lockdown: Todesurteil für die Gastronomie?

Dominik Köhler

Der zweite Lockdown ist da. In der Gastronomie geht es wieder um Existenzen ©iStock

Österreichs Bundesregierung verordnet strikte Maßnahmen zur Senkung der Corona-Infektionsrate. Ein harter Schlag für die Gastronomie, die damit erneut vor dramatischen finanziellen Einbußen steht! Los geht´s am 03. November.

Nächste Woche ist es so weit. Österreich befindet sich ab Dienstag, dem 03. November 2020, 00:00 Uhr, im zweiten Lockdown. (Gastro News Wien berichtete). Im Vordergrund steht der Schutz der Bevölkerung. Zwischenmenschliche Kontakte werden auf ein Minimum reduziert und das öffentliche Leben teilweise heruntergefahren. Damit soll die Ansteckungsrate gesenkt und die verheerende Lage, in der wir uns aktuell befinden, unter Kontrolle gebracht werden. Die Schließung von Orten des sozialen,- und öffentlichen Lebens ist Teil des aktuellen Maßnahmenpakets. Ein harter Schlag für die Kulturszene, Hotellerie und natürlich die Gastronomie in unserem Land.

Gastronomie erneut vor dem Aus

Leidtragende sind erneut die Gastronominnen und Gastronomen. Jetzt geht es um Existenzen. Die heimischen Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten aller Art müssen sich auf harte Wochen einstellen. Folgende, für die Gastronomie relevanten Maßnahmen, treten ab 03. November um 00:00 Uhr in Kraft:

  1. Die Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Das betrifft Restaurants, Bars, Lokale und Clubs.
  2. Der Take-Away-Service darf weiter angeboten werden. Allerdings nur in der Zeit zwischen 06:00 Uhr Früh und 20:00 Uhr Abends.
  3. Lieferservice bleibt. Die Zustellung der Gerichte ist auch im zweiten Lockdown möglich.
  4. Die Maßnahmenverordnung gilt voraussichtlich bis 30. November!
  5. Kantinen und Betriebsrestaurants bleiben geöffnet. Unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Schulen.
  6. Bei jeder Form von zwischenmenschlichem Kontakt ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten und eine MNS-Maske zu tragen.
  7. Die verabreichten Gerichte dürfen nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle konsumiert werden. Darauf haben die Betreiberinnen und Betreiber zu achten.

Finanzielle Unterstützung angekündigt

Ein Funke Hoffnung bleibt. Bundeskanzler Sebastian Kurz und Finanzminister Gernot Blümel sichern den Gastronomen im Zuge der Pressekonferenz am 31. Oktober finanzielle Unterstützung zu. 80 Prozent des Umsatzentgangs sollen ausgezahlt werden, bemessen an den Einnahmen des Novembers aus dem Jahr 2019. Das soll rasch und unkompliziert gehen. Der Antrag kann über die Plattform Finanzonline gestellt werden. Der maximale Auszahlungsbetrag ist mit 800.000 Euro gedeckelt. Die aktuellen Maßnahmen dienen auch wirtschaftlichen Interessen. Gelingt es, die Infektionsrate zu senken, sind das Weihnachtsgeschäft und der Wintertourismus gerettet. Damit wäre auch der Gastronomie geholfen. Ein Lichtblick!

Verfügbare Ressourcen nutzen

Das Team von Culinarius steht auch, und gerade, im zweiten Lockdown tatkräftig und unterstützend zur Verfügung, um die Ressourcen zu nutzen, die noch zu nutzen sind. Ziel ist es die Krise bestmöglich zu überstehen. Jetzt geht es nur gemeinsam!

Die Culinarius / Gastro News Wien Redaktion wird laufend über die aktuellen Entwicklungen berichten.

Alle Details zu den Maßnahmen finden Sie hier auf einen Blick zusammengefasst.

Zur Ansicht, der rechtsverbindlichen Verordnung der Bundesregierung im Detail, kommen Sie hier.

Das gesamte Culinarius Team wünscht viel Kraft und Zuversicht in den nächsten Wochen und Monaten!