Tanzen nach der Krise – Nachtgastronomie fordert Unterstützung

Anna-Lena Seeber

Zwei drittel der Nachtgastronomie sind massiv gefährdet ©istock

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen die Nachtgastronomie, also all jene Betriebe wie Clubs, Bars, Diskotheken etc., deren Betriebsstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr liegen, mit voller Wucht. Die österreichische Nachtgastronomie steht auf dem Prüfstein und sieht einer unsicheren Zukunft entgegen.

„Die Nachtgastronomie wurde als erste Gastro-Sparte geschlossen und wird aller Voraussicht nach als letzte wieder aufsperren dürfen“, so Stefan Ratzenberger, Sprecher der Österreichischen Nachgastronomen. „Vergleicht man dies mit den Informationen der Bundesregierung hinsichtlich der Öffnungen von Theatern und Kinos, werden wir bis September nicht öffnen dürfen. Das bedeutet einen wirtschaftlichen Totalausfall von sechs Monaten. Welche Branche übersteht dies ohne staatlicher Wirtschaftshilfe?“

Fahrplan erwünscht!

Bleiben diese Hilfen weiterhin aus, so ist davon auszugehen, dass zwei Drittel aller Diskotheken, Clubs und andere nachtgastronomische Einrichtungen die Corona-Krise nicht überstehen werden. Bisher wurde das Thema rund um die Wiederauferstehung der Nachtgastronomie seitens der Bundesregierung mit keinem Wort behandelt. Mit 28. April 2020 will die österreichische Bundesregierung die Richtlinien zur schrittweisen Öffnung der Gastronomie bekanntgeben. Zu hoffen ist in diesem Zusammenhang, dass die Nachtgastronomie hierbei einen Fahrplan mit staatlicher Wirtschaftshilfe erhält.

Schnelle Finanzspritze

Um die dringend benötigte Liquidität schnell herzustellen und somit eine Vielzahl von Insolvenzen in den Sommermonaten zu vermeiden, fordert die österreichische Nachtgastronomie als Ausgleich für die ab März 2020 erlittenen Umsatzverluste eine unbürokratische Entschädigung. Für jeden geschlossenen Monat könnte die für den gleichen Vorjahreszeitraum festgesetzte und gezahlte Mehrwertsteuer abzüglich des Vorsteuerbeitrags rückwirkend erstattet werden.

Reduzierter Mehrwertsteuersatz ab Wiedereröffnung

Zudem fordert die österreichische Nachtgastronomie die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf gastronomische Umsätze ab dem ersten Tag der Wiedereröffnung. Auch so könnten erlittene Umsatzausfälle etwas kompensiert und die Tilgung der aufgenommenen Kredite ermöglicht werden.

In der Aussendung des „Bundesverband der Deutschen Diskotheken und Tanzbetriebe“ (BDT) erklärt deren Präsident Hans-Bernd Pikkemaat: „Club- und Discothekenveranstaltungen haben sich im Laufe der letzten 60 Jahre in ihrer Mehrheit zu attraktiven und wertvollen Kulturevents entwickelt und etabliert. Dieses Kulturgut ist nun erheblich gefährdet. Ein pulsierendes und faszinierendes Nachtleben gehört zum Flair einer Stadt. Für die jungen Einwohner wie für viele Besucher war der Club- und Discothekenbesuch die beliebteste Freizeitbeschäftigung am Wochenende! Das soll auch nach der Corona-Krise wieder so sein!“ Dem schließen sich die österreichischen Nachtgastronomen inhaltlich an.