Corona: Bis zu 100 Millionen Euro für Tourismusbetriebe

Alexander Winter

Immer weniger Touristen Richtung Wien unterwegs © iStock

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat in einer gemeinsamen Aussendung mit der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) ein Maßnahmenpaket angekündigt, das KMUs in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Zeiten des Corona Virus schnell und möglichst unbürokratisch helfen soll. Laut WKO sollen die Betriebe mit bis zu 100 Millionen Euro unterstützt werden.

Die  Sonderförderung besteht aus zwei Komponenten:

  • Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der ÖHT
  • Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und der Haftungsprovision

In der Aussendung wird Mag. Wolfgang Kleemann, Generaldirektor der ÖHT, zitiert:

„Derzeit ist es für Banken nur schwer möglich, Kredite an durch das Corona-Virus betroffene Tourismusbetriebe zu vergeben, wenn diese keine Garantien oder Besicherungen vorweisen können. Genau an diesem Punkt soll unsere Soforthilfemaßnahme ansetzen um klein- und mittelständisch strukturierte Betriebe unbürokratisch zu unterstützen. Die primäre Zielsetzung neben der Aufrechterhaltung der Liquidität auf betrieblicher Ebene ist, die Arbeitsplätze zu sichern und den  ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen der heimischen Tourismusbranche jetzt zur Seite zu stehen!“

Mit diesem Maßnahmenpaket werden den Tourismusbetrieben Haftungen zur Verfügung gestellt, damit diese bei ihren Banken Überbrückungsfinanzierungen aufnehmen können. Die üblicherweise für derartige Haftungsübernahmen anfallenden Kosten werden zur Gänze vom Ministerium übernommen. Das bundesseitig zur Verfügung gestellte Haftungsvolumen für diese Sonderaktion beträgt 100 Millionen Euro. Das erklärte Ziel des Maßnahmenpakets ist, die Liquidität von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft trotz Umsatzrückgängen aufrecht zu erhalten. Außerdem sollen bestehende Arbeitsplätze gesichert und Insolvenzen vermieden werden. Außerdem wolle man sicherstellen, dass die Betriebe ihre operative Geschäftstätigkeit aufrecht erhalten können.