Indirekte Enteignung

Michaela Reisel

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Von Peter Dobcak

Mit viel Macht kommt viel Verantwortung. Besonders unsere gewählten Volksvertreter, sei es im Bund, Gemeinde oder Land, sollten sich dessen immer bewusst sein.

Eine der wesentlichsten Aufgaben der Politik ist es, Rahmenbedingungen für das Miteinander der Bevölkerung im privaten und wirtschaftlichen Bereich zu schaffen. Manchmal, besonders wenn es um wirtschaftliche Rahmenbedingungen geht, vergessen Herr und Frau Politiker in ihren lichten Höhen, dass es um Existenzen geht, in die sie mit ihren Verordnungen eingreifen. Es geschieht nicht zum ersten Mal, dass mit einem Federstrich des Gesetzgebers ganzen Branchen die Grundlage entzogen wird.

Mit der geplanten Änderung der Wiener Marktordnung zeichnet sich ein weiterer Schlag gegen hart arbeitende Unternehmer und Unternehmerinnen samt deren Mitarbeiter ab. Unter dem Titel „Eindämmung des Wildwuchses und mehr Transparenz bei der Vergabe“ ist de facto eine indirekte Enteignung der Marktunternehmer geplant.

Alle der 500 auf den Wiener Märkten errichteten Marktstände stehen auf öffentlichem Grund der Stadt Wien. Diese Plätze werden mittels Zuweisung vergeben und die Gebäude darauf im rechtlichen Rahmen eines Superädifikats errichtet. Die Investition in einen Marktstand beläuft sich gewöhnlich auf mehrere hunderttausend Euro. Auf Basis der dauerhaften Zuweisung sowie des Superädifikats werden diese Investitionen auch von den Banken finanziert.

Wie bei KMU‘s, meist Familienbetriebe, üblich, wird viele Jahre an der Erweiterung des Kundenstocks gearbeitet und die Immobile durch Reinvestition in Schuss gehalten um den Betrieb entweder an die Kinder weiterzugeben oder früher oder später an einen Interessenten zum Marktwert zu verkaufen. Die Früchte eines harten Arbeitslebens sollen geerntet werden und der Lebensabend damit gesichert sein. Auch für meine Kolleginnen und Kollegen auf den Wiener Märkten gilt dieser uralte Lauf eines Unternehmerlebens – allerdings nicht mehr lange, wenn die neue Marktordnung so kommt, wie vor kurzem präsentiert. Denn die durchaus berechtigte Forderung, auch seitens der Wirtschaft, nach mehr Transparenz bei der Vergabe wurde zum Anlass genommen die Marktbetreiber quasi zu enteignen.

Die bisher zeitlich unbegrenzten Zuweisungen, als Basis für jegliche Investition, werden bei Weitergabe auf 15 Jahre limitiert und die Höhe der erlaubten Ablöse darf den dann aufscheinenden Buchwert nicht überschreiten. Der wahre Marktwert, meist Ertragswert plus Immobilie, findet keine Berücksichtigung mehr. Eine über den Buchwert hinausgehende Ablöse wäre illegal und damit strafbar.

Hat ein Marktunternehmer einen Betrieb vor wenigen Jahren gekauft, viel investiert und den Umsatz unter großem Einsatz vervielfacht, wird mit der neuen Regelung um die Früchte seiner Arbeit gebracht. Abgesehen von der verbotenen wertkonformen Ablöse würde auch kein potentieller Käufer allzuviel Geld in die Hand nehmen, wohl wissend, dass er den Stand ebenfalls nur 15 Jahre betreiben darf. Für eine Refinanzierung ist das eine viel zu kurze Zeitspanne.

Laut eben dieser neuen Marktordnung werden zukünftig Marktbeamte, so wie bisher, die Zuverlässigkeit, aber darüber hinaus auch das verpflichtend vorzulegende Unternehmenskonzept eines neuen Bewerbers prüfen und über die Zuweisung entscheiden. Somit sind die Marktunternehmer in ihrer kaufmännischen Freiheit völlig von den Behörden abhängig. Was das in Wien bedeutet ,wissen viele Unternehmer aus eigener Erfahrung. Durch die Befristung der Zuweisung werden von der Gemeinde Wien bisher völlig rechtmäßige Ablösezahlungen per Gesetz verboten und die Möglichkeit geschaffen, Stände in das Eigentum der Stadt Wien zu bekommen und damit noch mehr zu kontrollieren.

Wie das funktionieren soll? Ganz einfach, hier ein Beispiel:

Auf den Märkten besteht Betriebspflicht. Mit der beabsichtigten Einführung von verpflichtenden Kernöffnungszeiten noch viel mehr. Möchte nun ein Marktunternehmer in Pension gehen und findet aufgrund der neuen Regelung keinen Käufer oder lässt sich die Behörde unter Umständen mit der Zuweisung an einen Nachfolger seeeehr viel Zeit, wird der Unternehmer den Betrieb schließen und seine Gewerbeberechtigung zurücklegen. Er kann bekanntlich sonst nicht in Pension gehen. Mit der Schließung verstößt er aber gegen die Betriebspflicht, was den Widerruf der Zuweisung zur Folge hat. Nachdem sein Stand auf öffentlichem Grund steht, ergeht nun mittels Bescheid die Anweisung zur Entfernung des Standes auf eigene Kosten, meist binnen 4 Wochen. Der pensionsberechtigte Betreiber kann oder will sich die teure Demontage nicht leisten und einigt sich deshalb mit der Stadt Wien darauf sein Superädifikat an die Stadt zu überschreiben. Als „Gegenleistung“ darf er die Immobilie stehen lassen, die damit auch an die Stadt fällt.

An das Gute im Menschen glaubend, möchte ich gar nicht daran denken, was auf Basis der neuen Marktordnung, in Zukunft für „Geschäfte“ hinter den Kulissen laufen werden. Stellt Euch vor, ihr habt die Möglichkeit einen Betrieb mit Millionenumsatz und neuer Immobilie für Peanuts zu erwerben. Die Schlange an Interessenten im Rathaus wird bis zum Naschmarkt reichen, selbst wenn die Wartezeit besagte 15 Jahre beträgt. Soviel zu mehr Transparenz und Eindämmung des Wildwuchses.

Sollte die neue Marktordnung genau so kommen gibt es nur eine faire Lösung: die Stadt Wien muss den Betreibern zum Zeitpunkt des geplanten Verkaufs den wahren Marktwert ablösen. Dann kann sie die Stände gerne übernehmen und zuteilen wem sie will.

Ob das so kommt? Wer es glaubt wird selig. 

 

Euer

Peter Dobcak