Markenstreit um den Namen „RICH“

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Zwischen dem Tiroler Unternehmer Günther Aloys, Gründer der RICH AG, und dem französischem Champagner-Hersteller Moët Hennessy Champagne Services (MHCS) ist ein Rechtsstreit um die Verwendung der Bezeichnung „RICH“ bei der Champagnermarke Veuve Clicquot entfacht.

Der Ischgler Hotelier Günther Aloys hatte 2006 den „RICH“ Prosecco aus der Dose auf den Markt gebracht und den Schaumwein durch mehrere PR-Events mit Paris Hilton als Testimonial bekannt gemacht. Nun ist ein Rechtsstreit um die Verwendung des Namens „RICH“ ausgebrochen. Im Jahr 2014 sei MHCS an den Unternehmer herangetreten, um über die Verwendung der Bezeichnung zu verhandeln, wobei Aloys dem Champagnerriesen, laut einem Statement von Veuve Clicquot, umfassende Nutzungsrechte im Hinblick auf das Zeichen „RICH“ für Champagner einräumte. Nun wirft Aloys dem Unternehmen vor sein Produkt über die vereinbarten Maßen für die Bewerbung seiner Champagner-Marke zu verwenden, sich an dem Markenimage von RICH zu bereichern und ihre Produkte mit deren Image zu branden. Laut der RICH AG prangt die Zusatzbezeichnung „RICH“ so groß auf den Etiketten, dass für den Flaschen-Prosecco des Unternehmens und dem von Veuve Clicquot eine große Verwechslungsgefahr besteht.

Laut Veuve Clicquot soll die Vereinbarung von 2014 bestimmte Verpflichtung der RICH AG und Günther Aloys enthalten, die nicht erfüllt worden seien, worauf Veuve Clicquot, laut eigener Aussage, den Versuch unternahm, die Angelegenheit einvernehmlich beizulegen. Aloys soll sich einer solchen Beilegung beharrlich verweigert haben, darum sah sich Veuve Clicquot dazu berufen Klage vor dem Landgericht München I zu erheben. „Originär war es die RICH AG, nicht MHCS, die die Markenrechte besaß und wir sehen, dass MHCS eine Markenrechtsverletzung nun billigend in Kauf zu nehmen scheint.“, so Aloys. Deshalb habe die RICH AG nun ebenfalls rechtliche Schritte eingeleitet, hinsichtlich der Untersagung der Nutzung des Zeichens in der derzeitigen Form seitens MHCS.

Veuve Clicquot ist laut eigenen Angaben der Auffassung, dass die Nutzung des Zeichens „RICH“ im Einklang mit der Vereinbarung der Parteien erfolgt und daher berechtigt sei. Aloys kritisiert jedoch, dass der Zusatz übergroß auf den Etiketten der Flaschen gedruckt und der eigentliche Name des Getränks – Veuve Clicquot – kaum mehr wahrnehmbar sei und nun der Eindruck entstehen könnte, „RICH“ wäre an Veuve Clicquot verkauft worden. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen und die mündliche Verhandlung fand noch nicht statt.