Neuregelungen und Veränderungen der Registrierkassenpflicht beschlossen

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Wien (Culinarius/OTS) – Im Ministerrat wurde am Dienstag die vorläufig letzten Änderungen an der Registrierkassenpflicht beschlossen. Besonders Vereine, Freiwillige, aber auch Wirte betreffen die beschlossenen Neuregelungen. Für viele der kleinen Gastronomiebetriebe – unter anderem einem Großteil der familiär geführten Almwirte im Westen Österreichs – geht es um alles oder nichts.

Wesentliche Neuerungen

Die großen Koalitionsparteien  SPÖ und ÖVP nahmen im Zuge der am Dienstag stattfindenden Endverhandlungen an bestimmten Teilbereichen der Registrierkassenpflicht noch einige Änderungen vor. „Die Gastwirtschaft ist in Österreich ein entscheidender wirtschaftlicher Sektor mit hoher Wertschöpfung und vielen Arbeitsplätzen.“ Mit den Erleichterungen setze die Regierung ein „Zeichen, dass wir für die Wirtschaft vernünftige Bedingungen schaffen wollen“, so Kern. Besonders für Wirte gibt es einige, nicht unwesentliche Neuregelungen:  Wenn ein Verein im Rahmen eines Festes mit einem Wirten kooperiert, soll die Umsatzsteuerpflicht für den veranstaltenden Verein hinfällig werden. „Zudem sind die Erleichterungen bei der Einbindung von Wirten, bei Vereinsfesten ein wichtiger Schritt mehr Partnerschaften zu ermöglichen und so manche, oftmals beklagte, Konkurrenzsituation doch noch zu entschärfen“, kommentiert Niederösterreichs SPÖ-Vorsitzender Bgm. Mag. Matthias Stadler den Beschluss des Ministerrats.

Verschiebungen, Erleichterungen und Vereinfachungen

Erleichterungen für Wirte wurden auch im Bereich des Einsatzes von Aushilfskräften beschlossen. Hauptberuflich tätige Personen erhalten die Möglichkeit, 18 Tagen im Jahr als Aushilfskraft tätig zu werden. Der besondere Vorteil für den Dienstgeber hierbei ist: Die Sozialversicherung wird sofort abgeführt, daher entstehen keine Nachzahlungen und es fällt auch keine Lohnsteuer an. „So können Wirte und Hoteliers an Spitzentagen unbürokratisch, je nach Nachfrage Aushilfskräfte einsetzen“, erklärt Matznetter. Durch den Entfall der Lohnsummensteuern wird es für Gastronomen und Hoteliers einfacher, Aushilfskräfte zu finden. „Gerade im ländlichen Raum wird dies deutliche Vorteile für Wirte bringen, die eine Aushilfskraft einsetzen wollen, weil sich z.B. überraschend ein Reisebus mit Gästen angemeldet hat. Dies wird den Tourismus beleben“, ist SPÖ-Agrarsprecher Erwin Preiner überzeugt. Wer kurzfristig aushilft, dem stehen künftig eine Mahlzeit und ein Trinkgeld von 32 Euro zu, ohne dass für den Betrieb Sozialversicherungspflicht bestehe.

Eine wesentliche Vereinfachung gibt es auch in Bezug auf die „Kalte-Hände-Regelung“: Es wurde beschlossen, dass die Umsätze im Freien und die Umsätze des Hauptbetriebes nicht mehr zusammengerechnet werden. Beispielsweise ist ein registrierkassenpflichtiger Seewirt mit einem Eisstand nun in der Lage, bis zu 30.000 Euro dazuverdienen, ohne dafür eine zweite Registrierkasse anschaffen zu müssen. „Die Umsätze im Freien können weiter per Kassensturz aufgezeichnet werden. Damit kommt vielen Betrieben die Vereinfachung der ‚Kalte-Hände-Regelung’ tatsächlich zugute“, so Christoph Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands Österreich. Besonders erfreut zeigen sich auch die Almwirte der westlichen Bundesländer, welche besonders durch den Sommertourismus profitieren: Eine Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht hätte zu unnötigen bürokratischen Hürden auf den Almen geführt, die teilweise ohne elektrische Stromversorgung unter einfachsten Umständen arbeiten. Mit der „Kalte-Hände-Regelung“ wird sichergestellt, dass der Almausschank als eigene Betriebsstätte bis zur Umsatzgrenze 30.000 Euro pro Jahr sowohl von der Registrierkassenpflicht, als auch von der Belegerteilungs- und Einzelaufzeichnungspflicht ausgenommen ist, denn die Salzburger Almbauern haben in den letzten Wochen sehr deutlich klargemacht, dass das für sie ein Grund gewesen wäre, dass sie den Betrieb einstellen müssen“, sagt Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer am Dienstag nach dem Ministerratstreffen. Aber auch durch die die Verschiebung des Inkrafttretens der technischen Sicherheitslösung auf 1.4.2017 ist aus der Sicht Matznetters sehr zu begrüßen: „Die betroffenen Unternehmen haben so vier Monate länger Zeit, um ihre Kassen manipulationssicher zu machen. Die alte Regelung brachte viele kleine Selbstständige nämlich enorm unter Druck. Daher haben wir schon beim letzten Wirtschaftsparlament eine Schonfrist als wesentliche Erleichterung für Betriebe gefordert. Nun, das haben wir jetzt erreicht. Ein guter Grundstein ist aber gelegt, er ermöglicht Vereinen, Feuerwehren, anderen gemeinnützigen Einrichtungen und den kleinen Wirtschaftstreibenden einen zumutbaren Aufwand bzw. die nötigen Freiheiten.“

Nocker-Schwarzenbacher: Nicht alle Beschlüsse treffen auf Zustimmung

Petra Nocker-Schwarzenbacher, Spartenobfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sieht auch die pauschale Endbesteuerung von Aushilfskräften mit 30,4 Prozent als positiven Impuls für die regionale Wirtschaft. Darüber hinaus lobt sie die nun klar bezogene Position der Regierung und Entbürokratisierung in Bezug auf die familienhafte Mitarbeit. Stellvertretend für die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft kommt sie aber auch auf die negativen Aspekte der Neuregelung zu sprechen: Auf großes Unverständnis trifft einerseits die Gleichstellung von politischen Parteien mit gemeinnützigen Vereinen bis zu einem Betrag von 15.000 Euro  sowie die generelle Ausweitung von steuerlichen Begünstigungen für Vereinsfeste von 48 Stunden auf 72 Stunden.

Fotocredit: Andrey Popov